Informationspflichten gegenüber privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG
- Gemäß § 17 ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über das Internetportal elektroretoure24 nach. Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten und den von uns geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgendem Link: https://www.lightcycle.de
- Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin
- Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Ebenso müssen Lampen entnommen werden, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung ab zugegeben.
- Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von Ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich sind. Weitere Information finden Sie unter folgendem Link: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wohin-dem-elektroschrott-0

Zusammenarbeit mit der EAG
Als verantwortungsbewusster Hersteller von Eltrogeräten erfüllt CR Innotech sämtliche gesetzlichen Anforderungen des Elektro-Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).
Um die langfristige Rücknahme und Entsorgung unserer Altgeräte abzusichern, arbeiten wir mit der Elektro-Altgeräte Garantie GmbH (EAG) zusammen.
Die EAG stellt eine insolvenzsichere Garantie für die ordnungsgemäße Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung unserer in Verkehr gebrachten Geräte bereit. Dadurch gewährleisten wir höchste Rechtssicherheit und Transparenz für unsere Kunden und Partner – heute und in Zukunft.


